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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Miete eines Gemüsegartens, der Unser Ernteglück GbR

 

Folgende allgemeine Nutzungsbedingungen gelten, bei Miete einer Ackerfläche zur eigenen Bewirtschaftung,

zwischen

dem Kunden

und

Unser Ernteglück GbR, Zum Brook 1, 23617 Stockelsdorf Arfrade, folgend Anbieter genannt.

Der Kunde bewirbt sich für eine Pachtfläche bei dem Anbieter, mit Zusendung des unterschriebenen Mietvertrags, zum Abschluss eines Vertrages, mit nachstehendem Vertragsgegenstand. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter dem Kunden eine Bestätigung in Form einer Rechnung, innerhalb einer Frist von 14 Tagen zukommen lässt.

Rechnungen werden grundsätzlich per Mail, an die vom Kunden angegebene Adresse, gesendet.

§1 Vertragsgegenstand

Der Anbieter verfügt über eine landwirtschaftliche Nutzfläche, an Zum Brook 12 (Hinter der Reithalle), 23617 Stockelsdorf Arfrade.

Der Anbieter überlässt dem Kunden ein Teilstück dieser Nutzfläche, in der vom Kunden vorher gewählten Größe, zum eigenständigen und nicht gewerblichen Anbau von Gemüse. Die genaue Positionierung, sowie Aufteilung dieses Teilstückes, obliegt dem Anbieter, wird dem Kunden jedoch rechtzeitig vor Saisonbeginn mitgeteilt.

Der Anbieter bereitet die Fläche vor Übergabe an den Kunden vor und sorgt für eine, für den Gemüsebau geeignete, Qualität der Fläche. Weiterhin werden mindestens 2/3 der gesamten Fläche durch den Anbieter vorbepflanzt, bzw. gesät. Dies gilt nicht, wenn sich der Kunde bei Vertragsabschluss, für einen „Entdecker-Garten“ entschieden hat.

Der Anbauplan des vorbepflanzten Gemüses, sowie die damit einhergehende Zusammenstellung der Gemüsesorten, obliegt ausschließlich dem Anbieter.

Der Anbieter bietet im Verlauf der Saison weitere Services an. Diese sind auf der Website des Anbieter für jedes Saisonjahr einzusehen und vor Abschluss des Vertrags eindeutig im Angebot gekennzeichnet.

Das Datum der Saisoneröffnung, sowie die Übergabe der Gärten, wird durch den Anbieter festgelegt und dem Kunden rechtzeitig auf den gewählten Kommunikationsmitteln (E-Mail, SMS, Whatsapp, Telegram, etc.) mitgeteilt. Frühestens beginnt die Saison am 15. April, spätestens am 31. Mai. Der Saisonbeginn kann witterungsbedingt variieren.

Der Kunde kann seine Fläche von Saisonbeginn, bis spätestens 30. November des gleichen Jahres bewirtschaften. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter dem Kunden ein späteres Datum mitteilt. Außerhalb der o.g. Saisonzeiten ist eine Bewirtschaftung ausgeschlossen.

§2 Vertragsdauer

Dieser Vertrag gilt von Saisonbeginn, bis Saisonende eines Kalenderjahres. Nach Saisonende erlischt das Vertragsverhältnis automatisch. Der Kunde sichert sich jedoch ein Vormietrecht, für das folgende Kalenderjahr.

§3 Zahlung

Der zu entrichtende Betrag für die Verpachtung eines Teilstücks, in der Zeit einer Saison, von Beginn bis zum 30. November, über die jeweils gewählte Größe, entspricht den Angaben auf der Internetseite, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Die Rechnung ist in der vom Kunden gewählten Art zu begleichen.  Mögliche Zahlintervalle sind ganzjährig monatliche Abbuchung (12 Abbuchungen, ab 1. Januar), Saisonmonatliche Abrechnung (7 Abbuchungen, ab 1. Mai), jährliche Abbuchung (1 Abbuchung, ab Vertragsabschluss).

Lediglich die jährliche Zahlung, lässt eine Überweisung des Kunden zu. In jedem anderen Fall, wird der Betrag zum jeweils fälligen Zeitpunkt vom Konto des Kunden abgebucht.

Wird ein Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, zieht der Anbieter den gesamten Betrag, bis zur Tilgung des Gesamtbetrages zum jeweiligen Zeitpunkt, in der ersten Abbuchung ein.

Sofern eine Abbuchung nicht durchgeführt werden kann, erhält der Kunde eine Rechnung über den noch offenen Betrag, inklusive eventuell auftretender Rücklastschriftgebühren, des jeweiligen Bankinstituts.

Sollte ein zweiter Versuch erfolglos bleiben, hat der Anbieter das Recht, ohne Angabe weiterer Gründe, vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Pflichten des Kunden

Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Kunden zu folgenden Dingen

  • Ordnungsgemäße Bewirtschaftung, der gepachteten Fläche. Besonders berücksichtigt sollte die sachgemäße Bekämpfung von Unkraut werden
  • Die übernommenen Gemüsepflanzen ordnungsgemäß zu pflegen. Hierbei wird besonders Wert auf Bewässerung und Schutz der Pflanzen gelegt.
  • Die sachgemäße Entsorgung von Müll, auf dem Gelände, sowie der Parkflächen, des Anbieters.
  • Keine Bauten auf seiner Fläche zu errichten. Auch nicht vorübergehend.

Kommt der Kunde den oben genannten Pflichten nicht nach, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Kunden nach vorangegangener schriftlichen Mahnung, mit einer Frist von 2 Wochen, fristlos zu kündigen und die Fläche neu zu verpachten.

Bei nachhaltigen oder größeren Verunreinigungen der Fläche (Ölflecken, o.Ä.) stellt der Anbieter dem Kunden 100,- € für die Reinigung in Rechnung. Sollten größere Schäden zustande kommen (Verunreinigung des Grundwasser, etc.) hat der Kunde, den größeren Aufwand zu bezahlen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Missernten, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Wildfraß, oder Diebstahl.

§5 Haftung

Der Anbieter übernimmt keine Haftung im Falle einer Verletzung, durch Ausrutschen, Umknicken, etc. Weiterhin weißt der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass die Verkehrssicherheit, in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit, aufgrund der Wetterbedingungen, variieren kann.

§6 Bodenqualität

Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden eine Fläche anzubieten, welche die nötige Qualität aufweist, um Gemüse anzubauen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Zusicherungen und/oder Versicherungen.

§7 Unterverpachtung , Untervermietung , Vermittlung der Fläche

Jegliche Form von Weitergabe der Fläche ist untersagt. Der Anbieter hält sich das Recht vor, bei Verstoß, eine fristlose Kündigung auszusprechen und die Fläche neu zu verpachten.

§8 Vertragsende

In der Regel endet der Vertrag automatisch, zum o.g. Zeitpunkt (s. §1).

Sollte der Kunde außerordentlich kündigen, hat er die Fläche so zu übergeben, dass sie direkt weiter bewirtschaftet werden kann. Dies schließt die Entfernung von jeglichen Materialien ein.

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.

§10 Einverständnis der AGB

Durch die Zusendung des unterzeichneten Vertrags, bestätigt der Kunde, die Nutzungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelesen zu haben und zu akzeptieren.